Das neue H-Gas kommt.

Martkraumumstellung Rhein-Sieg Netz - da neue H-Gas kommt

Wir machen Ihre Versorgung sicher.

Das neue H-Gas kommt.

Martkraumumstellung Westerwald-Netz - da neue H-Gas kommt

Wir machen Ihre Versorgung sicher.

Warum wird aus L-Gas H-Gas?

 

Die rheinische Region wird wie weite Teile Nord- und Westdeutschlands derzeit mit dem niederkalorischen L-Gas versorgt. Die Vorräte des vorwiegend in den Niederlanden geförderten L-Gases gehen langsam, aber absehbar zu Neige.

Hierauf reagieren die deutsche Gaswirtschaft und damit die Rhein-Sieg-Netz schon heute. Im Sinne einer maximalen Versorgungssicherheit hat sich die Branche in enger Abstimmung mit der staatlichen Bundesnetzagentur dazu entschlossen, lange bevor die L-Gas Quellen versiegen vollständig auf das H-Gas mit höherem Energiegehalt umzustellen.

In Teilen Niedersachsens sind die ersten Haushalte und Gewerbebetriebe bereits umgestellt. Ab Herbst 2018 werden auch wir schrittweise die Umstellung auf H-Gas in unserem Erdgasnetz vorbereiten. Insgesamt wird sich der Umstieg von L- auf H-Gas über viele Jahre hinweg bis 2030 erstrecken.

Was die Erdgasumstellung für Sie als Rhein-Sieg Netz-Kunde konkret bedeutet, haben wir Ihnen in diesem Web-Spezial zusammengestellt.

Das Wichtigste aber gleich vorweg:

  • Ihre Gasversorgung ist auch in der Umstellungsphase zu jedem Zeitpunkt gesichert
  • Die Umrüstung organisieren und realisieren wir für Sie – und dies im Regelfall kostenlos
  • Auch Ihre laufenden Heizkosten ändern sich durch die Umstellung auf das neue H-Gas nicht.

Warum wird aus L-Gas H-Gas?

 

Der Westerwald wird wie weite Teile Nord- und Westdeutschlands derzeit mit dem niederkalorischen L-Gas versorgt. Die Vorräte des vorwiegend in den Niederlanden geförderten L-Gases gehen langsam, aber absehbar zu Neige.

Hierauf reagieren die deutsche Gaswirtschaft und damit die Westerwald-Netz schon heute. Im Sinne einer maximalen Versorgungssicherheit hat sich die Branche in enger Abstimmung mit der staatlichen Bundesnetzagentur dazu entschlossen, lange bevor die L-Gas Quellen versiegen vollständig auf das H-Gas mit höherem Energiegehalt umzustellen.

In Teilen Niedersachsens sind die ersten Haushalte und Gewerbebetriebe bereits umgestellt. Ab Sommer 2020 werden auch wir schrittweise die Umstellung auf H-Gas in unserem Erdgasnetz vorbereiten. Insgesamt wird sich der Umstieg von L- auf H-Gas über viele Jahre hinweg bis 2030 erstrecken.

Was die Erdgasumstellung für Sie als Westerwald-Netz-Kunde konkret bedeutet, haben wir Ihnen in diesem Web-Spezial zusammengestellt.

Das Wichtigste aber gleich vorweg:

  • Ihre Gasversorgung ist auch in der Umstellungsphase zu jedem Zeitpunkt gesichert
  • Die Umrüstung organisieren und realisieren wir für Sie – und dies im Regelfall kostenlos
  • Auch Ihre laufenden Heizkosten ändern sich durch die Umstellung auf das neue H-Gas nicht.

Wie läuft die Anpassung ab?

Der Weg zum neuen H-Gas

 

Im Wesentlichen geht es um den Austausch der Gasdüsen an allen Brennern der Gasgeräte. Dies übernehmen speziell ausgebildete Fachfirmen in unserem Auftrag. So ist ein reibungsloser Umstieg ohne Versorgungsunterbrechung garantiert. Zwei Mal kommen diese Fachfirmen hierfür zu Ihnen nach Hause:

Der erste Besuch: Die Geräteerhebung

Vor der Geräteanpassung ermittelt ein Monteur, welches Gerät bei Ihnen im Einsatz ist und wann es umgestellt werden muss.

Weitere Informationen zum Schritt 1

Der erste Besuch: Die Geräteerhebung
Um aufzunehmen, was genau an Ihrem Gasbrenner, Ihrer Gastherme oder Ihrem Gasherd umzurüsten ist, wird im Vorfeld im Rahmen der Geräteerhebung der konkrete Umrüstungsbedarf erfasst. So stellen wir sicher, dass bei der späteren eigentlichen Geräteanpassung der Monteur alle notwendigen neuen Einbauteile und Werkzeuge dabei hat.

Die Geräteerhebung hat zudem Einfluss auf Ihren persönlichen Anpassungstermin. Denn je nachdem, welche Geräte im Einsatz sind, können diese bereits vor dem Wechsel zum H-Gas umgerüstet werden. Andere müssen sehr zeitnah zur erstmaligen Einspeisung des neuen H-Gases (direkt davor oder danach) angepasst werden. Entscheidend für den Zeitpunkt der Anpassung ist außerdem der Zustand Ihres Gasgerätes. Dieser wird im Rahmen der Geräteerhebung mit einer Abgasprüfung ermittelt. Einige wenige, sogenannte gasadaptive Gasverbrauchsgeräte können sowohl mit L- als auch mit H-Gas betrieben werden. Bei diesen Geräten muss keine Anpassung vorgenommen werden. Ihren konkreten Erhebungstermin teilen wir Ihnen mit ausreichendem Vorlauf schriftlich mit.

Der zweite Besuch: Die Geräteanpassung

Zu dem in der Erhebung ermittelten Zeitpunkt wird das Gerät durch einen Monteur auf H-Gas angepasst.

Weitere Informationen zum Schritt 2

Der zweite Besuch: Die Geräteanpassung
Bei einem zweiten Besuch werden dann die Geräte auf die energiereichere H-Gasqualität technisch angepasst. Dabei werden die Düsen und gegebenenfalls andere Einbauteile gewechselt oder Ihr Brenner auf das neue H-Gas eingestellt. Auch dieser Schritt wird mit einer Abgasüberprüfung überwacht. Ihren konkreten Anpassungstermin teilen wir Ihnen mit ausreichendem Vorlauf schriftlich mit.

Der dritte Besuch: Die Qualitätssicherung

Der gesamte Prozess (Geräteerhebung und -anpassung) wird durch unabhängige Stichproben kontrolliert.

Weitere Informationen zum Schritt 3

Der dritte Besuch: Die Qualitätssicherung
Bei zehn Prozent der Kunden wird ein dritter Besuch vereinbart. Hierbei handelt es sich um eine im technischen Regelwerk der deutschen Gaswirtschaft (DVGW) vorgegebene stichpunktartige Qualitätskontrolle, die die gesamten durchgeführten Arbeiten und die einzelnen Monteure überprüft. Nur so kann die Qualität zuverlässig gesichert werden. Auch dieser Termin wird Ihnen mit ausreichendem Vorlauf schriftlich mitgeteilt.

Was muss ich tun?

Wir kümmern uns um die Anpassung. Und was müssen Sie tun? Vor allem eines: Sehr wichtig ist es, dass Sie zum vereinbarten Termin im Hause sind und den Monteuren Zutritt zu Ihren Gasgeräten ermöglichen. Der reibungslose Ablauf der Umstellung in Ihrem Viertel, Ihrer Straße, steht und fällt mit der Termintreue von Ihnen, unseren Kunden. Ebenfalls wichtig ist es, dass Ihr Gasgerät frei von technischen Mängeln ist. Wir empfehlen Ihnen daher – auch ganz generell – Ihr Gasgerät regelmäßig warten zu lassen. Die Anpassung ersetzt diese Wartung nicht. Ganz im Gegenteil: Werden im Zuge der Umstellung erhebliche Mängel an Ihrem Gasgerät oder in der Inneninstallation festgestellt, müssen Sie diese durch einen Installateur zunächst auf eigene Kosten beheben lassen. Die eigentliche Umstellung auf H-Gas ist dagegen in aller Regel für Sie kostenfrei, da diese Kosten über die Netzentgelte auf alle Gaskunden in Deutschland umgelegt werden.

Für weitere Informationen sehen Sie unsere FAQ.

Kostenzuschüsse

In aller Regel ist Ihr Gasgerät problemlos auf das neue H-Gas anpassbar.

Falls Sie sich dennoch eigenständig vor der Anpassung ein neues Gerät installieren lassen möchten, sprechen Sie das Thema bitte mit Ihrem Installateur ab. Er kann Ihnen geeignete Geräte empfehlen, die dann nicht mehr angepasst werden müssen. Für solche Geräte haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kostenerstattung von 100 € (nach § 19a Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes).

Kostenerstattung nach § 19a Abs. 3 EnWG

Voraussetzungen:
Um einen Zuschuss nach § 19a Abs. 3 EnWG zu erhalten, müssten Sie das neue Gerät nach unserer schriftlichen Ankündigung zwei Jahre vor der Umstellung einbauen lassen. Ein Austausch vor diesem Zeitpunkt kann leider nicht bezuschusst werden. Außerdem ist es ganz wichtig, dass das neue Gerät später nicht mehr angepasst werden muss. Daher muss die Installation des neuen Gerätes unbedingt vor der ansonsten durchzuführenden Anpassung Ihres alten Gasgerätes erfolgen. Ein Fachinstallateur muss Ihnen vorab die ordnungsgemäße Verwendung sowie die deutsche Zulassung des auszutauschenden Altgerätes schriftlich bestätigen.

•  Antragsformular auf Kostenerstattung
•  Erläuterungen zum Antragsformular

Bitte senden Sie das Formular unterschrieben an uns zurück an:
Rhein Sieg Netz GmbH
-Marktraumumstellung-
Bachstraße 3
53721 Siegburg

oder per E-Mail an: marktraumumstellung@rhein-sieg-netz.de

Kostenerstattung nach § 19a Abs. 3 EnWG

Voraussetzungen:
Um einen Zuschuss nach § 19a Abs. 3 EnWG zu erhalten, müssten Sie das neue Gerät nach unserer schriftlichen Ankündigung zwei Jahre vor der Umstellung einbauen lassen. Ein Austausch vor diesem Zeitpunkt kann leider nicht bezuschusst werden. Außerdem ist es ganz wichtig, dass das neue Gerät später nicht mehr angepasst werden muss. Daher muss die Installation des neuen Gerätes unbedingt vor der ansonsten durchzuführenden Anpassung Ihres alten Gasgerätes erfolgen. Ein Fachinstallateur muss Ihnen vorab die ordnungsgemäße Verwendung sowie die deutsche Zulassung des auszutauschenden Altgerätes schriftlich bestätigen.

•  Antragsformular auf Kostenerstattung
•  Erläuterungen zum Antragsformular

Bitte senden Sie das Formular unterschrieben an uns zurück an:
Westerwald-Netz GmbH
-Marktraumumstellung-
Geishardtstraße 44
57518 Betzdorf

oder per E-Mail an: marktraumumstellung@ww-netzgesellschaft.de

In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass Ihr Gasgerät technisch nicht angepasst werden kann. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Gerät schwerwiegende technische Mängel aufweist und nicht mehr betrieben werden darf oder gar keine deutsche Zulassung hat. Sollten wir dies im Zuge der Bestandsaufnahme bei Ihrem Gasgerät feststellen, würden wir Sie nochmal gesondert informieren. In diesem Fall müssten Sie sich um die Anschaffung eines Neugerätes kümmern. Hierbei kann Ihnen beim Austausch eines Gasgerätes in einigen Fällen eine weitere Kostenerstattung in Höhe von bis zu 500 € zustehen (nach § 1 Absatz 1 Gasgerätekostenerstattungsverordnung).

Sprechen Sie uns in diesen Fällen bitte an. Wir beraten Sie gerne, wie Sie im Einzelnen weiter vorgehen sollten.

Kostenerstattung nach § 1 Abs. 1 GasGKErstV

Voraussetzungen:
Um eine Kostenerstattung nach § 1 Absatz 1 GasGKErstV zu erhalten, muss es sich bei Ihrem alten Gasgerät grundsätzlich um ein Heizgerät für die häusliche oder vergleichbare Nutzung handeln. Abhängig vom Alter Ihres ausgetauschten Altgerätes (gerechnet zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins) haben Sie dann zusätzlich folgende Kostenerstattungsansprüche:
•500 € für ein Gasgerät, das nicht älter als 10 Jahre ist,
•250 € für ein Gasgerät, das älter als 10, aber nicht älter als 20 Jahre ist,
•100 € für ein Gasgerät, das älter als 20, aber nicht älter als 25 Jahre ist.
Weiterhin müssen auch hier alle Voraussetzungen des § 19a Absatz 3 EnWG erfüllt sein.
Darüber hinaus können keine Kosten erstattet werden.

Antragsformular auf Kostenerstattung
Erläuterungen zum Antragsformular

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Kostenerstattung nach § 1 Abs. 1 GasGKErstV

Voraussetzungen:
Um eine Kostenerstattung nach § 1 Absatz 1 GasGKErstV zu erhalten, muss es sich bei Ihrem alten Gasgerät grundsätzlich um ein Heizgerät für die häusliche oder vergleichbare Nutzung handeln. Abhängig vom Alter Ihres ausgetauschten Altgerätes (gerechnet zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins) haben Sie dann zusätzlich folgende Kostenerstattungsansprüche:
•500 € für ein Gasgerät, das nicht älter als 10 Jahre ist,
•250 € für ein Gasgerät, das älter als 10, aber nicht älter als 20 Jahre ist,
•100 € für ein Gasgerät, das älter als 20, aber nicht älter als 25 Jahre ist.
Weiterhin müssen auch hier alle Voraussetzungen des § 19a Absatz 3 EnWG erfüllt sein.
Darüber hinaus können keine Kosten erstattet werden.

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Wann geht es bei mir los?

Alle wichtigen Termine

 

So wie Sie werden in Deutschland rund fünf Millionen weitere Haushalte auf das zukunftssichere H-Gas umgestellt. Diese große logistische Herausforderung setzt eine professionelle Planung voraus, an der die Rhein-Sieg Netz seit langem arbeitet. Dies machen wir in enger Abstimmung mit den Übertragungsnetzbetreibern, die mit der Bundesnetzagentur die Termine zur Erdgasumstellung in einem übergeordneten Netzentwicklungsplan festlegen.

Der Terminplan konkretisiert sich erst im Laufe des Projekts. Allerdings können wir Ihnen bereits den voraussichtlichen Zeitraum mitteilen, an dem Ihr Wohnort von L- auf H-Gas umgestellt wird:

Wann geht es bei mir los?

Alle wichtigen Termine

 

So wie Sie werden in Deutschland rund fünf Millionen weitere Haushalte auf das zukunftssichere H-Gas umgestellt. Diese große logistische Herausforderung setzt eine professionelle Planung voraus, an der die Westerwald-Netz seit langem arbeitet. Dies machen wir in enger Abstimmung mit den Übertragungsnetzbetreibern, die mit der Bundesnetzagentur die Termine zur Erdgasumstellung in einem übergeordneten Netzentwicklungsplan festlegen.

Der Terminplan konkretisiert sich erst im Laufe des Projekts. Allerdings können wir Ihnen bereits den voraussichtlichen Zeitraum mitteilen, an dem Ihr Wohnort von L- auf H-Gas umgestellt wird:

Bitte geben Sie Ihre PLZ ein und wählen Ihren Wohnort aus:

Ihr voraussichtlicher Umstellungstermin ist am:

    Übersicht:

01.10.2019

03.03.2020

03.06.2020

13.04.2021

01.06.2021

06.07.2021

07.09.2021

05.04.2022

02.08.2022

05.10.2022

2027

H-Gas vorhanden

Fragen & Antworten

 

Sie haben noch Fragen? Hier erhalten Sie Antworten zu den wichtigsten Themen:

Allgemeines zur Umstellung

Was bedeutet L-Gas und H-Gas und worin liegt der Unterschied?

Deutschland ist bei der Gasversorgung seit Jahrzehnten zweigeteilt: Im Nordwesten – und somit in räumlicher Nähe zu den Niederlanden – strömt L-Gas durch die Leitungen. L-Gas steht für Low Caloric Gas (niedrig kalorisches Gas mit niedrigem Brennwert) und kommt vornehmlich aus heimischen Quellen sowie aus den Niederlanden. Das restliche Bundesgebiet wird mit H-Gas versorgt. H-Gas steht für High Caloric Gas (hoch kalorisches Gas mit hohem Brennwert) und stammt zu einem großen Teil aus Norwegen und Russland. Beide Gasnetze werden getrennt voneinander betrieben.

Warum muss umgestellt werden?

Die Förderung von L-Gas in Deutschland und den Niederlanden ist seit Jahren rückläufig und wird bis 2030 fast vollständig eingestellt. Um eine maximale Versorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten, wird das mittelfristig zur Neige gehende L-Gas frühzeitig durch H-Gas ersetzt. Damit Ihr Gasgerät auch mit dem neuen H-Gas gewohnt zuverlässig funktioniert, müssen die Geräte technisch angepasst werden (i.d.R. durch einen Tausch der Düsen).

Wie sieht der allgemeine Zeitplan aus?

Deutschlandweit wird die Umstellung über den sogenannten Netzentwicklungsplan Gas der deutschen Ferngasnetzbetreiber geregelt. Sie ist insgesamt für den Zeitraum 2015 bis 2030 vorgesehen. Im Gebiet der Rhein-Sieg Netz erstreckt sich die Umstellung von 2019 bis 2027.

Wie sieht der allgemeine Zeitplan aus?

Deutschlandweit wird die Umstellung über den sogenannten Netzentwicklungsplan Gas der deutschen Ferngasnetzbetreiber geregelt. Sie ist insgesamt für den Zeitraum 2015 bis 2030 vorgesehen. Im Gebiet der Westerwald-Netz erfolgt die Umstellung 2021 und 2022.

Wann bin ich dran?

Wann genau Ihr technischer Umstellungstermin ist, erfahren Sie in unserem Auskunftsportal.
Ihren konkreten Termin zur Erhebung, Anpassung oder Qualitätssicherung teilen wir Ihnen dann mit ausreichendem Vorlauf schriftlich mit. Wir arbeiten sowohl mit Briefen als auch mit Einwurfkarten. Wir bitten Sie für einen reibungslosen Ablauf unsere Terminvorschläge wahrzunehmen, allerdings haben Sie immer die Möglichkeit anzurufen und den Termin zu verschieben.

Wie läuft die Umstellung konkret ab?

Bei dem ersten Besuch wird Ihr Gasgerät erfasst, d.h. der Monteur ermittelt, welches Gerät bei Ihnen installiert ist, wann für dieses Gerät der optimale Anpassungszeitpunkt ist und ob mit dem Gerät alles in Ordnung ist (dies geschieht ca. ein bis zwei Jahre vor der Umstellung von L- auf H-Gas). Dafür führen wir unter anderem eine Abgasüberprüfung durch. Sollte der Monteur bei der Erhebung Mängel an Ihrem Gasgerät bzw. in der Installation feststellen, beauftragen Sie bitte einen Installateur mit der Beseitigung des Mangels. Bevor Ihr Gerät angepasst werden kann, müssen sämtliche Mängel beseitigt sein.

Bei dem zweiten Besuch hat der Monteur die entsprechenden Ersatzteile für den H-Gasbetrieb dabei und wird Ihr Gerät anpassen. Je nachdem welches Gerät bei Ihnen installiert ist, findet die Anpassung zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt – entweder bevor oder nachdem das H-Gas in den Leitungen fließt. Nicht alle Geräte müssen vor der Schaltung angepasst werden. Ca. die Hälfte der Geräte wird erst nach der Schaltung angepasst. Daher wundern Sie sich bitte nicht, wenn wir zu dem Termin, wenn das neue H-Gas kommt, noch nicht zur Anpassung da waren.

Während der gesamten Netzumstellung werden stichprobenartig Qualitätskontrollen durchgeführt. Sofern Ihr Gasgerät in die Stichprobe der Qualitätskontrolle fällt, wird ein Monteur ein weiteres Mal bei Ihnen vorbeikommen, um die durchgeführten Arbeiten an Ihrem Gerät zu überprüfen.

Die einzelnen Besuche dauern in der Regel nicht länger als 60 Minuten. Grundsätzlich werden die Besuchstermine im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt. Ihr Gerät ist während des Umstellprozesses voll funktionstüchtig.

 

 

Welche Geräte sind von der Umstellung konkret betroffen?

Grundsätzlich muss jedes Gasgerät angepasst werden. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, die nicht manuell angepasst werden müssen – sogenannte adaptive Gasverbrauchsgeräte, die sowohl mit L-Gas als auch mit H-Gas betrieben werden können. Um zu ermitteln, welche Geräte eine manuelle Anpassung benötigen, müssen jedoch zunächst ausnahmslos alle Gasgeräte im Netzgebiet von uns bzw. durch die von uns beauftragte Dienstleister erfasst werden. Also auch ein selbstadaptierendes Gasgerät muss zwingend durch uns erhoben werden.

Wieso ist die Qualitätssicherung notwendig?

Mit der 10-%-Stichprobenkontrolle wird die Qualität der durchgeführten Arbeiten an den Geräten überprüft. Diese ist in DVGW Arbeitsblatt G 695 geregelt und vorgeschrieben.

Nur durch diese regelmäßige Kontrolle können frühzeitig Fehler entdeckt werden und dadurch weitere Fehler vermieden werden. Die Qualitätssicherung bezieht sich sowohl auf die Anpassungsarbeiten, als auch auf die Erhebungsarbeiten, denn auch hier können Fehler gemacht werden, die z.B. eine falsche Materialbestellung zur Folge hätten.

Sollten Sie für die Qualitätssicherung ausgewählt worden sein, bitten wir um Ihre Teilnahme an dieser wichtigen Maßnahme. Wenn Sie zu dem vorgeschlagenen Termin nicht können, rufen Sie bitte im Callcenter an und sagen den Termin ab, damit unser Monteur nicht vor verschlossener Tür steht. Eine Terminverschiebung ist bei Qualitätssicherungsterminen aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.  

Abgasmessungen

Warum muss eine Abgasmessung gemacht werden?

Während der Umstellung ist Ihr Gasgerät erhöhten Anforderungen ausgesetzt. Wir prüfen daher mit unserer Abgasmessung, ob ein sicherer Betrieb während der Umstellung gewährleistet ist. Wenn bereits zum Zeitpunkt der Erhebung die Grenzwerte überschritten sind, kann das beim Gaswechsel zu einer Beschädigung am Gerät führen oder sogar eine Gefährdung für Sie darstellen. In den meisten Fällen ist die Abgasüberprüfung unauffällig.

Was sind die Grenzwerte bei der Abgasmessung?

Nach Regelwerk (DVGW G 680) muss der Kohlenmonoxid-Wert (CO-Wert) unverdünnt unter 300 ppm liegen. Sollten wir einen höheren Wert messen, prüfen wir diese Messung mit einem zweiten Messverfahren (Mehrlochsonde) nach. Wenn sich dieser Wert in dieser Messung bestätigt, stellen wir eine Mängelkarte aus und setzen Ihnen eine Frist zur Mängelbeseitigung. Bei 301-500 ppm muss dieser Mangel bis zur nächsten Wartung (spätestens jedoch bis zur Anpassung) behoben sein. Bei 501-1000 ppm verkürzt sich diese Frist auf 4 Wochen. Bei einer CO-Konzentration von über 1000 ppm unverdünnt im Abgas sind wir nach dem Regelwerk (DVGW G 680) und § 15 Abs. 2 NDAV verpflichtet, Ihr Gasgerät unverzüglich zu sperren. 

Wo liegt der Unterschied zwischen unserer Abgasmessung und der der Schornsteinfeger?

Der Schornsteinfeger überprüft im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde den Abgasweg und den Wirkungsgrad des Gasgerätes. Er richtet sich dabei nach der Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung und der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Hierzu führt er eine Abgasmessung über die Schornsteinfegertaste (in den meisten Fällen Volllast) durch. Wir haben die Aufgabe nach §19a EnWG, die Anpassung der Gasgeräte sicher durchzuführen. Unsere Grundlage hierzu ist das DVGW-Regelwerk G 680. Hiernach muss, sofern dies bei Ihrem Gerät technisch möglich ist, eine Teil- und Volllastmessung nach Herstellervorgaben erfolgen. Diese Messungen werden auch bei einer Wartung durch Ihren Installateur durchgeführt.

Warum sind erhöhte CO-Werte gefährlich?

Kohlenstoffmonoxid (CO) ist ein äußerst gefährliches Atemgift, welches sehr leicht über die Lunge aufgenommen werden kann, und dadurch rasch in den Blutkreislauf gelangt, wo es den Sauerstofftransport stark beeinträchtigt.

Die Symptome einer leichten Vergiftung sind Kopfschmerzen, Schwindel sowie grippeähnliche Beschwerden. Höhere Dosen wirken maßgebend toxisch auf das zentrale Nervensystem und Herz.
Bereits bei einer längeren Belastung über 150 bis 300 ppm entstehen Schwindelgefühle, Schläfrigkeit, Übelkeit und Erbrechen. Belastungen über 300 ppm können sehr schnell zur Bewusstlosigkeit und in weiterer Folge zum Tod führen.

Ursache für solch hohe Werte können Verschmutzungen in der Anlage sein, technische Defekte oder auch verstopfte Schornsteine oder Abgasleitungen. Gibt es einen Rückstau der Abgase, können diese in den Heizungsraum entweichen. Bei undichten Abgasleitungen, können die Abgase direkt in den Raum entweichen - was für Menschen, die den Raum betreten, lebensgefährlich sein kann.

Diese Mängel waren evtl. bei der Erhebung oder dem letzten Schornsteinfegerbesuch noch nicht vorhanden und treten plötzlich auf. Daher sollten Sie, aus eigenem Interesse, erhöhten CO-Werten durch eine regelmäßige Wartung vorbeugen.

Warum können sich die Messungen unterscheiden?

Die Ergebnisse aus der Teillastmessung sind in keinem Fall mit denen der Schornsteinfegermessung vergleichbar. Es kann sein, dass Ihr Gerät in Volllast optimal arbeitet, aber in Teillast zu hohe Abgaswerte erzeugt. Dies ist ein Indiz für eine überfällige Wartung. Da der Schornsteinfeger wie weiter oben beschrieben keine Teillastmessung macht, sind die Ergebnisse nicht vergleichbar. Außerdem kann es bei unterschiedlichen Zeitpunkten und Wetterverhältnissen durchaus zu abweichenden Messergebnissen kommen, da der Abzug der Abgasleitung unterschiedlich sein kann.

Die Messergebnisse der Schornsteinfegermessung und unserer Abgasmessung können somit unterschiedlich sein, obwohl sie beide für sich korrekt durchgeführt wurden.

Gerätezustand: Hinweise, Mängel und Sperrungen

Warum bekomme ich eine Hinweiskarte?

Mit einer Hinweiskarte weisen wir auf Auffälligkeiten hin, die nicht relevant für die Umstellung sind und daher auch nicht von uns nachverfolgt werden. Je nach Zuständigkeit können Sie mit einem zugelassenen Installationsunternehmen oder mit dem Schornsteinfeger das weitere Vorgehen besprechen.

Warum bekomme ich eine Mängelkarte?

Wir haben bei der Erhebung festgestellt, dass wir Ihr Gerät im aktuellen Zustand nicht anpassen können. Daher müssen Sie den Mangel in jedem Fall vor der Umstellung von Ihrem Installateur beseitigen lassen. Hierbei sind unterschiedliche Fristen zu beachten, die Sie der Mängelkarte entnehmen können. Die Kosten für die Mängelbeseitigung übernehmen Sie. Diese ist Voraussetzung für eine gefahrlose Anpassung der Geräte und daher zwingend vor der Anpassung durchzuführen.

Wichtig: Senden Sie uns bitte die unterschriebene Mängelkarte nach der Mangelbehebung zurück, damit wir dies vermerken können.  Sollte der Mangel bis zur Anpassung nicht behoben sein, kann Ihr Gerät nicht angepasst werden und muss aus Sicherheitsgründen bis zur Schaltung gesperrt werden.

Was mache ich, wenn mein Gerät gesperrt wurde?

Beauftragen Sie ein zugelassenes Installationsunternehmen mit der Mangelbeseitigung. Der Installateur beseitigt falls möglich den Mangel und nimmt die Anlage anschließend direkt wieder in Betrieb. Eine Liste aller bei uns eingetragenen Vertragsinstallationsunternehmen finden Sie hier. Alternativ können Sie auch auf der Website des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima (SHK) einen Installateur heraussuchen. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Was mache ich, wenn mein Gerät gesperrt wurde?

Beauftragen Sie ein zugelassenes Installationsunternehmen. Der Installateur beseitigt den Mangel und nimmt die Anlage anschließend direkt wieder in Betrieb. Eine Liste aller bei uns eingetragenen Vertragsinstallationsunternehmen finden Sie hier. Alternativ können Sie auch auf der Website des Fachverbands Sanitär Heizung Klima (SHK) einen Installateur heraussuchen. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kosten und Kostenerstattung

Steigen die Verbrauchskosten mit dem neuen H-Gas?

Nein, am Preis ändert sich durch die Anpassung nichts. Die Kilowattstunde kostet sowohl bei L-Gas als auch bei H-Gas das Gleiche.

Wer trägt die Kosten für die Umstellung?

Wir übernehmen die Kosten für die Erhebungs-, Anpassungs- und Qualitätssicherungsarbeiten. Sie müssen dem Monteur nichts zahlen. Nur in dem seltenen Fall, dass wir Ihr Gerät nicht anpassen können, da es entweder keine Ersatzteile für dieses Gerät mehr gibt oder die Geräte die technischen Anforderungen nicht erfüllen, sind Sie als Betreiber für die Anschaffung eines Neugeräts verantwortlich. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist sehr gering. Sollten wir bei der Erhebung Mängel feststellen, müssen Sie die Kosten für die Mängelbeseitigung selbst übernehmen. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Gerät regelmäßig gewartet wird.

Gibt es Kostenzuschüsse?

In aller Regel ist Ihr Gasgerät problemlos auf das neue H-Gas anpassbar. Falls Sie sich dennoch eigenständig vor der Anpassung ein neues Gerät installieren lassen möchten, sprechen Sie das Thema bitte mit Ihrem Installateur ab. Er kann Ihnen geeignete Geräte empfehlen, die dann nicht mehr angepasst werden müssen. Für solche Geräte haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kostenerstattung in Höhe von 100 € (nach § 19a Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes).

Kostenerstattung nach § 19a Abs. 3 EnWG

Um einen Zuschuss nach § 19a Abs. 3 EnWG zu erhalten, müssten Sie das neue Gerät nach unserer schriftlichen Ankündigung zwei Jahre vor der Umstellung einbauen lassen. Ein Austausch vor diesem Zeitpunkt kann leider nicht bezuschusst werden. Außerdem ist es ganz wichtig, dass das neue Gerät später nicht mehr angepasst werden muss. Daher muss die Installation des neuen Gerätes unbedingt vor der ansonsten durchzuführenden Anpassung Ihres alten Gasgerätes erfolgen. Ein Fachinstallateur muss Ihnen vorab die ordnungsgemäße Verwendung sowie die deutsche Zulassung des auszutauschenden Altgerätes schriftlich bestätigen. Bitte senden Sie den Antrag auf Kostenerstattung an: Rhein Sieg Netz GmbH, Marktraumumstellung, Bachstraße 3, 53721 Siegburg oder per E-Mail an: marktraumumstellung@rhein-sieg-netz.de

Kostenerstattung nach § 19a Abs. 3 EnWG

Um einen Zuschuss nach § 19a Abs. 3 EnWG zu erhalten, müssten Sie das neue Gerät nach unserer schriftlichen Ankündigung zwei Jahre vor der Umstellung einbauen lassen. Ein Austausch vor diesem Zeitpunkt kann leider nicht bezuschusst werden. Außerdem ist es ganz wichtig, dass das neue Gerät später nicht mehr angepasst werden muss. Daher muss die Installation des neuen Gerätes unbedingt vor der ansonsten durchzuführenden Anpassung Ihres alten Gasgerätes erfolgen. Ein Fachinstallateur muss Ihnen vorab die ordnungsgemäße Verwendung sowie die deutsche Zulassung des auszutauschenden Altgerätes schriftlich bestätigen. Bitte senden Sie den Antrag auf Kostenerstattung an: Westerwald-Netz GmbH, Marktraumumstellung, Geishardtstraße 44, 57518 Betzdorf oder per E-Mail an: marktraumumstellung@ww-netzgesellschaft.de.

Gibt es finanzielle Unterstützung, wenn mein Gerät nicht anpassbar ist?

In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass Ihr Gasgerät technisch nicht angepasst werden kannistwerden kann. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Gerät schwerwiegende technische Mängel aufweist und nicht mehr betrieben werden darf oder gar keine deutsche Zulassung hat. Sollten wir dies im Zuge der Bestandsaufnahme bei Ihrem Gasgerät feststellen, werdenwürden wir Sie nochmal gesondert informieren. In diesem Fall müssten Sie sich um die Anschaffung eines Neugerätes kümmern. Hierbei kann Ihnen beim Austausch eines Gasgerätes in einigen Fällen eine weitere Kostenerstattung  in Höhe von bis zu 500 € zustehen (nach § 1 Absatz 1 Gasgerätekostenerstattungsverordnung). Sprechen Sie uns in diesen Fällen bitte an. Wir beraten Sie gerne, wie Sie im Einzelnen weiter vorgehen sollten.

Kostenerstattung nach § 1 Abs. 1 GasGKErstV

Um eine Kostenerstattung nach § 1 Absatz 1 GasGKErstV zu erhalten, muss es sich bei Ihrem alten Gasgerät grundsätzlich um ein Heizgerät für die häusliche oder vergleichbare Nutzung handeln. Abhängig vom Alter Ihres ausgetauschten Altgerätes (gerechnet zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins) haben Sie dann zusätzlich folgende Kostenerstattungsansprüche: 500 € für ein Gasgerät, das nicht älter als 10 Jahre ist; 250 € für ein Gasgerät, das älter als 10, aber nicht älter als 20 Jahre ist; 100 € für ein Gasgerät, das älter als 20, aber nicht älter als 25 Jahre ist. Weiterhin müssen auch hier alle Voraussetzungen des § 19a Absatz 3 EnWG erfüllt sein. Darüber hinaus können keine Kosten erstattet werden. Bitte senden Sie den Antrag auf Kostenerstattung an: Rhein Sieg Netz GmbH, Marktraumumstellung, Bachstraße 3, 53721 Siegburg oder per E-Mail an: marktraumumstellung@rhein-sieg-netz.de

 

 

Kostenerstattung nach § 1 Abs. 1 GasGKErstV

Um eine Kostenerstattung nach § 1 Absatz 1 GasGKErstV zu erhalten, muss es sich bei Ihrem alten Gasgerät grundsätzlich um ein Heizgerät für die häusliche oder vergleichbare Nutzung handeln. Abhängig vom Alter Ihres ausgetauschten Altgerätes (gerechnet zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins) haben Sie dann zusätzlich folgende Kostenerstattungsansprüche: 500 € für ein Gasgerät, das nicht älter als 10 Jahre ist; 250 € für ein Gasgerät, das älter als 10, aber nicht älter als 20 Jahre ist; 100 € für ein Gasgerät, das älter als 20, aber nicht älter als 25 Jahre ist. Weiterhin müssen auch hier alle Voraussetzungen des § 19a Absatz 3 EnWG erfüllt sein. Darüber hinaus können keine Kosten erstattet werden. Bitte senden Sie den Antrag auf Kostenerstattung an: Westerwald-Netz GmbH, Marktraumumstellung, Geishardtstraße 44, 57518 Betzdorf oder per E-Mail an: marktraumumstellung@ww-netzgesellschaft.de.

 

 

Schutz vor Trittbrettfahrern

Welche Unternehmen werden für die Erdgasumstellung eingesetzt?

Wir setzen ausschließlich nach DVGW G 676-B1 zertifizierte Unternehmen ein, die explizit für die Erdgasumstellung ausgebildet wurden. Folgende Unternehmen sind für uns tätig:

- Projektmanagement: ESK
- Erhebung/Anpassung: Gatter3, WIJA, LPR
- Qualitätssicherung: DBI

Woher weiß ich, dass kein Betrüger vor meiner Haustüre steht?

Leider kommt es vor, dass vereinzelt Personen mit betrügerischer Absicht im Netzgebiet der Rhein-Sieg Netz unterwegs sind und versuchen, sich im Zusammenhang mit der Erdgasumstellung Zutritt zu den Wohnungen unserer Kunden zu verschaffen. Seien Sie wachsam und lassen Sie niemals fremden Menschen leichtfertig Zutritt zu Ihrer Wohnung! Alle in unserem Namen tätigen Monteure können sich entsprechend ausweisen. Lassen Sie sich immer den Dienstausweis des Mitarbeiters zeigen. Wenn wir Ihren Termin schriftlich ankündigen, erhält dieses Schreiben immer einen Zutrittscode, den der Monteur auf Ihre Nachfrage nennen kann. Natürlich können Sie auch jederzeit bei uns unter 0800-664690-710 anrufen, wir bestätigen Ihnen den Besuch gerne.

Was tun, wenn ich unaufgefordert E-Mails zur Erdgasumstellung erhalte?

Selten sind gefälschte E-Mails zur Erdgasumstellung mit betrügerischer Absicht im Umlauf. Absender dieser Mails sind unterschiedlich benannt und können im Betreff eine Kundennummer enthalten oder eine thematische Aussage wie „Änderungen in Ihrer Straße“. Die Rhein-Sieg Netz warnt vor diesen E-Mails. Bitte öffnen Sie diese E-Mails nicht.

Störungen und Reklamationen

Was mache ich, wenn mein Gerät auf Störung geht?

Bitte rufen Sie nicht direkt Ihren Installateur an. Unsere Dienstleister haben ein Nachbesserungsrecht und kommen gerne kostenfrei direkt zu Ihnen nach Hause. Wir übernehmen die Kosten hierfür. Hierzu können Sie sich zu jeder Tageszeit an unsere Hotline unter 0800-664690-710  wenden. Unsere Dienstleister halten extra für diese Zwecke ein 24/7-Bereitschaftsdienst vor.

Was mache ich, wenn mein Gerät auf Störung geht?

Bitte rufen Sie nicht direkt Ihren Installateur an. Unsere Dienstleister haben ein Nachbesserungsrecht und kommen gerne kostenfrei direkt zu Ihnen nach Hause. Wir übernehmen die Kosten hierfür. Hierzu können Sie sich zu jeder Tageszeit an unsere Hotline unter 0800 664690-711  wenden. Unsere Dienstleister halten extra für diese Zwecke ein 24/7 Bereitschaftsdienst vor.

Was mache ich, wenn mir Kosten entstanden sind?

Sollten Ihnen Kosten entstanden sein, die nachweislich auf unsere Arbeiten zurückzuführen sind, übernehmen wir diese selbstverständlich nach entsprechender Prüfung. Ein entsprechendes Formular senden wir Ihnen nach Kontaktaufnahme zu. Außerhalb der Arbeitszeit können Sie sich an Ihren Installateur oder den Installateurnotdienst wenden. Die Rechnung können Sie dann bei uns einreichen.

Datenschutz

Was passiert mit den erhobenen Daten?

Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst. Selbstverständlich haben wir mit allen von uns beauftragten Firmen Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarungen geschlossen. Die erhobenen Gerätedaten und aufgenommenen Fotos werden in einem gesicherten System gespeichert.

Wir benötigen wir diese unter anderem zur Zuordnung Ihres Netzanschlusses und zur eindeutigen Identifizierung des Gasgeräts. Wir bestimmen über die Daten den Anpassungszeitpunkt und können, falls nötig, das zur Umstellung erforderliche Material bestellen.

Alle an der Erdgasumstellung beteiligten Firmen haben ein Vertriebsverbot. Das bedeutet, dass Informationen und Daten aus der Marktraumumstellung nicht für vertriebliche Aktivitäten genutzt werden dürfen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzblatt.

Was passiert mit den erhobenen Daten?

Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst. Selbstverständlich haben wir mit allen von uns beauftragten Firmen Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarungen geschlossen. Die erhobenen Gerätedaten und aufgenommenen Fotos werden in einem gesicherten System gespeichert.

Wir benötigen wir diese unter anderem zur Zuordnung Ihres Netzanschlusses und zur eindeutigen Identifizierung des Gasgeräts. Wir bestimmen über die Daten den Anpassungszeitpunkt und können, falls nötig, das zur Umstellung erforderliche Material bestellen.

Alle an der Erdgasumstellung beteiligten Firmen haben ein Vertriebsverbot. Das bedeutet, dass Informationen und Daten aus der Marktraumumstellung nicht für vertriebliche Aktivitäten genutzt werden dürfen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzblatt.

Spezial für Industriekunden

Wie läuft die Umstellung bei mir ab?

Die Umstellung verläuft bei Ihnen als Industriekunde etwas anders als bei normalen Haushalts- oder kleineren Gewerbekunden. Im Regelfall kümmern Sie sich als Industriekunde selbst um die Anpassung Ihrer Gasverbrauchsgeräte und beauftragen Ihre üblichen Unternehmen hiermit. Wir stehen Ihnen während des gesamten Ablaufs als Ansprechpartner zur Verfügung.

Schritt 1: Kontaktaufnahme


Damit Sie sich und Ihre Produktion auf die kommende Schaltung vorbereiten können, melden wir uns frühzeitig bei Ihnen. Wenn Sie bislang noch nichts von uns gehört haben, aber gerne bereits jetzt mit uns über die anstehende Schaltung sprechen möchten, können Sie sich über das untenstehende Kontaktformular an uns wenden. Wählen Sie hierzu „Industriekunde“ aus. Wir werden uns anschließend zeitnah bei Ihnen melden.

Schritt 2: Persönlicher Termin und Vertragsunterzeichnung

Im Anschluss wird im persönlichen Kontakt mit unserem zentralen Ansprechpartner für Industriekunden das weitere Vorgehen abgestimmt und in einem Vertrag festgehalten. Hierbei kümmert sich in der Regel der Industriekunde selbst um die Anpassung seiner Gasverbrauchseinrichtungen (auch die normale Heizung im Bürogebäude).

Schritt 3: Vorbereitung & Durchführung der Anpassung

Mit Vertragsunterzeichnung reichen Sie eine Liste mit allen vorhandenen Verbrauchsgeräten ein.  Anschließend holen Sie die Kostenvoranschläge für die erforderlichen Tätigkeiten bei Ihren Vertragsdienstleistern ein und reichen diese bei uns zur Prüfung ein. Auch intern anfallende Kosten, die im direkten Bezug zur Erdgasumstellung stehen, können gewälzt werden (z.B. internes Projektmanagement). Zur Wälzbarkeit beachten Sie den Leitfaden der Bundesnetzagentur.

Achtung: Kosten für Produktionsausfälle werden von den Behörden nicht übernommen. Bitte achten Sie daher auf die Planung Ihrer Produktion.

Wir reichen dann Ihre Kostenvoranschläge zur Vorabprüfung bei der Landesregulierungsbehörde ein. Eine endgültige Genehmigung der Kosten erhalten wir erst nach Durchführung der Anpassung, daher ist es wichtig, dass Sie jeweils das wirtschaftlichste Angebot auswählen. Anschließend können Sie die Unternehmen mit der Anpassung beauftragen.

Spätestens 2 Wochen vor dem Schalttermin stimmen wir uns nochmal über den aktuellen Stand ab.

Anschließend reichen Sie die endgültigen Rechnungen bei uns ein, die Ihnen dann nach erfolgter Prüfung erstattet werden.

Kontakt

bei Fragen zur Erdgasumstellung:

Rhein-Sieg Netz GmbH
Bachstr. 3
53721 Siegburg

Westerwald-Netz GmbH
Geishardtstraße 44
57518 Betzdorf-Alsdorf

Hotline:
0800-664690-710


Hotline:
0800-664690-711